
Zur Landesdelegiertenversammlung sind die in den Freundeskreisen gewählten Delegierten zu entsenden.
An der Fachtagung nehmen ausschließlich Mitglieder des Landesvorstandes und Freundeskreisbegleiter, in Ausnahmefällen deren Stellvertreter teil.
Die genannten Anmeldetermine sind Stichtage, spätere Anmeldungen können nur bei Rücktritt oder Absage eines Teilnehmers berücksichtigt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen wird dem Freundeskreis der dem Landesverband in Rechnung gestellte Stornobetrag belastet.