Wenn Sie sich auf Grund des Konsums von Suchtmitteln in einer körperlichen oder psychischen Notlage befinden oder eine Person in Ihrer Nähe sich in einem akuten Rauschzustand befindet, nicht mehr ansprechbar ist oder stark verwirrt erscheint kontaktieren Sie die Polizei oder die Feuerwehr unter 110 oder 112.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Ihren Konsum nicht mehr unter Kontrolle haben oder andere negative Auswirkungen spüren können Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin wenden. Dort können Sie Überweisungen zu einer Klinik, anderen Ärzten oder therapeutischen Angeboten erhalten.
Darüber hinaus können Sie eine Suchtberatung in Ihrer Nähe aufsuchen. Dort können Sie mit ausgebildetem Fachpersonal über Ihren Konsum und die damit verbundenen Probleme sprechen. Auch hier kann eine Weitervermittlung zu anderen Angeboten stattfinden.
Auch als angehörige Person können Sie eine Suchtberatungsstelle aufsuchen, Ihre Probleme schildern und sich beraten lassen.
Sie können eine Selbsthilfegruppe besuchen. Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe sind für Menschen offen, deren Ziel es ist ihren Konsum einzuschränken bzw. zu beenden. Sie können die Gruppen auch dann besuchen, wenn Sie noch kein abstinentes Leben führen. Die Freundeskreise begleiten auf dem Weg in ein Leben mit zufriedener Abstinenz.
Neben Konsumierenden können auch angehörige Personen die Gruppen der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe besuchen. Wenn Sie Ehepartner*in, erwachsenes Kind, Eltern, weitere Familienangehörige, Freund oder Freundin sind oder einer von Sucht betroffenen Person auf andere Art nahe stehen, sind Sie in den Gruppen herzlich Willkommen und eingeladen über Ihre Erfahrungen zu sprechen.
Einen Freundeskreis in Ihrer Nähe finden
Chatroom der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe